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Stimmung im Florstädter Stadtparlament zweigeteilt!

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit behandelte die Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Mittwoch (27.9.23) nur die Tagesordnungspunkte 1 bis 7. Alle weiteren Punkte werden gemäß Geschäftsordnung auf die nächste Sitzung am 28.10. verschoben. In der üblichen Sachlichkeit debattierte man über die TOPs 1 bis 6. Bei Punkt 7 – einem Antrag der Oppositionsparteien CDU und Grüne – fand eine lebhafte Auseinandersetzung statt, wobei oftmals von der sachlichen Ebene abgewichen wurde. Leider waren keine Pressevertreter vor Ort, so dass die Berichterstattung den anwesenden Parlamentariern überlassen ist.

Interessant war der Waldwirtschaftsplan, den Anselm Möbs von HessenForst gemeinsam mit dem neuen Leiter des Forstamtes Nidda, Herrn Marian Krüger vorstellte. Zum Stichjahr 2024 wird die neue Forsteinrichtung erstellt, ein 10-Jahresplan über die Art der Waldbewirtschaftung. Für das laufende Jahr zeichnet sich ab, dass die Planung für 2023 gut eingehalten werden kann. Bedingt durch die Dürren seit 2018 mit weiteren Absterbeerscheinungen, jetzt zunehmend auch im Laubholz, und durch die schwierige Vermarktungsmöglichkeit von Holz wird der vorgesehene Einschlag für 2024 deutlich niedriger sein als in den vergangenen Jahren. Im Wesentlichen wird „Kalamitätsholz“, Bäume die bereits Schäden aufweisen oder schon abgestorben sind, gefällt. Gleichzeitig werden Nachpflanzungen und Waldverjüngungen mit an Trockenheit besser angepassten Baumarten durchgeführt. Dies sind insbesondere Eichenarten aber auch Edellaubhölzer. Anselm Möbs informierte die Stadt zuletzt über ein Förderprogramm des Bundes, über das umfangreiche Mittel für ein klimaangepasstes Waldmanagement beantragt werden können. Parlament und Magistrat nehmen diesen Vorschlag positiv zur Kenntnis.

Im Folgenden wurden Vereins-Fördermittel bewilligt. Umfangreich war dann der Bericht aus dem Ausschuss Infrastruktur und Umwelt zu Klimaschutzmaßnahmen. Zur Freude aller Parlamentarier wurde hier einstimmig ein umfangreiches Paket beschlossen, bestehend aus einem Klima-Aktionsplan, einem Klimaschutzkonzept, dem Beitritt zu den Klima-Kommunen und der Vorbereitung einer kommunalen Wärmeplanung. Verbunden war der Beschluss mit einer zusätzlichen Stelle für das Klimamanagement, um all diese Maßnahmen zeitnah Realität werden zu lassen. Der Beschlussvorschlag aus dem Ausschuss wurde einstimmig beschlossen. Ein besonderer Dank wurde an die Klimaschutzmanagerin Sophia Röhrig gerichtet, die im Ausschuss die Sachlage sehr deutlich skizziert hatte, so dass ihr Antragsvorschlag bei allen Beteiligten auf positive Resonanz stieß.

Einig war man sich im Parlament auch bei der Entfristung eines alten Beschlusses, dass bei der Verpachtung von kommunalen Grundstücken die Aussaat von genmanipulierten Pflanzen nicht zulässig sei.

Mit TOP 7 stand ein Antrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN Fraktion auf der Tagesordnung. Dieser Antrag war bereits im August eingereicht worden, verbunden mit dem Wunsch nach einer Sondersitzung. Anlass war die Spende der SPD Florstadt in Form von 120 Gießkannen mit aufgedrucktem Logo der SPD Florstadt, die am 21. August auf dem Nieder-Mockstädter Friedhof öffentlich überreicht wurden (siehe Wetterauer Zeitung vom 23.8.2023). Auf die Sondersitzung verzichteten die Antragsteller nachträglich, da die auf mehreren Friedhöfen verteilten streitgegenständlichen Gießkannen zunächst wieder eingesammelt wurden. Bürgermeister Unger teilte mit, dass die Spende aktuell auf dem Bauhof eingelagert sei bis geklärt sei, wie sie verwendet werden dürfe.

Der Antrag der Opposition hatte folgenden Wortlaut:

„Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen keinerlei politische Werbung in Einrichtungen der Stadt Florstadt zugelassen wird. Das gilt auch für Friedhöfe und Kindergärten. Ausnahmen sind angemeldete Veranstaltungen z. B. in Bürgerhäusern. Weiterhin hat er allen städtischen Bediensteten zu untersagen, während ihrer Arbeitszeit Gegenstände mit Parteienwerbung in Florstädter Einrichtungen zu verteilen. Entsprechende Weisungen aus der Vergangenheit sind unverzüglich zurück zu nehmen.“

Nach langen emotionalen Debatten, Einzelberatungen der Antragsteller und der SPD, gab es Vorschläge, wie z. B. der der SPD, auf den Gießkannen das Logo überkleben zu wollen, verbunden mit der Erwartung, dass sich die Oppositionsparteien für ihre Pressemitteilungen (siehe WZ vom 30.8.2023 und 02.09.2023) zur Spendenaktion öffentlich entschuldigen. Diese Vorschläge wurden von der Opposition abgelehnt, so dass am Ende der im August formulierte Antrag abgestimmt wurde. Die Opposition stellte 14 Personen und die SPD 16 Abgeordnete. Mit den 16 Stimmen der Mehrheitsfraktion wurde dann dieser Antrag abgelehnt.

Parallel zum parlamentarischen Prozess hatte die Opposition die Kommunalaufsicht eingeschaltet und um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme wurde den Fraktionsvorsitzenden der Opposition sowie dem Bürgermeister am Tag der Sitzung zugestellt. Zum Zeitpunkt der Behandlung des Tagesordnungspunktes hatte der größte Teil der Abgeordneten keine Gelegenheit gehabt diese Antwort zu lesen. Auch eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wurde erst zu Beginn des Tagesordnungspunktes 7 in einfacher Ausfertigung an die Fraktionsvorsitzende verteilt.

Allerdings wurden in verschiedenen Redebeiträgen aus der Antwort der Kommunalaufsicht zitiert. So war zu erfahren, dass sich aus dem „Widmungszweck“ von Friedhöfen (Pflege von Gräbern im Andenken an Verstorbene) ableiten lasse, dass politische Wahlwerbung unzulässig sei. Zum Neutralitätsgebot eines Magistrats und eines Bürgermeisters gehöre es auch, dass die Nutzer eines Friedhofs von „politischer Einflussnahme während ihres Besuchs … verschont bleiben.“ Die Aufsichtsbehörde stuft rote Gießkannen in Verbindung mit dem SPD-Parteilogo eindeutig als parteipolitische Werbung ein. Zum Abschluss empfiehlt die Kommunalaufsicht dem Bürgermeister „dafür Sorge zu tragen, dass die streitgegenständlichen Gießkannen … nicht auf den städtischen Friedhöfen aufgehängt bzw. diesen zugeführt werden.“

Der oben zitierte Mehrheitsbeschluss nimmt die Empfehlung der Kommunalaufsicht nicht auf, so dass es nun möglich ist, die der Stadt gespendeten Gießkannen wieder aufzuhängen. Wie nun in der Praxis verfahren wird, wird man sicherlich aus dem Rathaus zeitnah erfahren. Dieser Beschluss des Stadtparlaments ermöglicht es auch nun auch jeder anderen Partei – auch der AfD – Gießkannen mit Parteilogo aufzuhängen; ein Abhängen solcher Gießkannen wäre dann unzulässig.

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